10.
September 1876
In
der Gemeindeverordnetenversammlung wurde ein Beschluss über die
„Feuerlöschordnung
in hiesiger Gemeinde beim Ausbruch eines Feuers.“ Hier wurde die
Mannschaftsstärke für die Handdruckspritze festgelegt.
29. September 1884
Die
Gemeindeverordnetenversammlung wählt einen Nachtwächter und legt dessen
Aufgaben fest.
„... Zwischen 11 Uhr abends und 3 Uhr früh die Zeit stündlich
auszurufen, Unregelmäßigkeiten zu melden, verdächtiges Gesindel
besonders zu beobachten, Diebstähle zu verhindern und Lärmbelästigungen
zur Anzeige zu bringen. Bei Feuergefahr Alarm zu schlagen und das Dorf
zu wecken“
März/April
1911
Das
Spritzenhaus wird mit einer neuen Decke versehen und die Zufahrt wird
neu befestigt. Dafür werden aus der Gemeindekasse 380 Mark zur Verfügung
gestellt. Der Vorschlag zur Anschaffung einer modernen Motorspritze wird
aus Kostengründen einstimmig abgelehnt.
13. Juli
1912
Die
Anschaffung von 250 m Druckschlauch für die Handdruckspritze wird aus
Kostengründen abgelehnt.
11. Februar
1923
Die
Gemeindevertretung hat die Notwendigkeit der Anschaffung einer neuen
Feuerwehrspritze erkannt.
„Die Anschaffung einer Feuerspritze wurde einstimmig beschlossen,
unter dem Hinweis, daß die Sozietät die entsprechende Beihilfe leistet.“
Erstmals wird erwähnt, dass Vertreter der
Feuerwehr bei der
Beschaffung zu Rate gezogen werden sollen.
25. April
1923
Die
Finanzierung der Feuerwehrspritze wird beschlossen. Eine Beihilfe der
Sozietät wird in diesem Zusammenhang nicht mehr erwähnt. „ ... Zur
Beschaffung der Feuerspritze sind 145.000% der Grund- und Gebäudesteuer
und 72.500 % der Gewerbe- und Betriebssteuer zu erheben.“
In diesem Zusammenhang wurde gleich noch die Vergnügungssteuer um
das 20 fache erhöht.
31. Mai
1933
Zur
Verbesserung der Löschwasserversorgung wird der Bau von Brunnen in
Erwägung gezogen. „Die Gemeindevertretung ist nicht abgeneigt,
Feuerlöschbrunnen zu bauen, möchte aber die Feuersozietät bitten
Kostenanschläge zu unterbreiten.“
Dieser Vorschlag
wird jedoch am 8. Juli 1933 aus finanziellen Gründen (Mittel werden für
die Instandsetzung der Schule dringender benötigt) einstimmig zurück
gestellt.
14.
November 1936
Die
Freiwillige Feuerwehr stellt einen Antrag zur Anschaffung eines
Schlauchwagens mit 250 m Schlauch. Der Antrag wird bewilligt. Aus
Platzgründen im Spritzenhaus wird die alte Handdruckspritze zum Verkauf
angeboten.
23. Mai
1937
In
der Gemeindevertreterversammlung wird die Löschwasserversorgung als
unzureichend bemängelt. Der Bürgermeister erhält den Auftrag, eine
Regelung zu erarbeiten.
12. März
1938
Der
Bürgermeister erläutert „.. an Hand der eingegangenen Kostenanschläge
die Dringlichkeit des Baus eines Feuerlöschbrunnens für die Gemeinde...“
Der
Bau wird einstimmig beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über ein
Darlehen der Feuersozietät der Provinz Brandenburg.
28.
November 1938
Bericht über die Kosten des bereits bebauten Brunnens. Seitens der
Feuer- löschbehörde besteht die Forderung einen weiteren Brunnen noch in
diesem Rechnungsjahr zu beginnen. Auf Grund der unzureichenden Mittel
der Gemeinde „... müssen [wir] daher den Bau eines zweiten
Feuerlöschbrunnens ablehnen.“
Sommer 1938
Aus
mündlichen Überlieferungen war in diesem Jahr ein großes Feuerwehrfest
in der Gemeinde Goßmar. Ca. 50 Feuerwehren aus der näheren Umgebung
beteiligten sich und stellten ihre Technik in einem Umzug durch die
Gemeinde vor.
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Teil 2
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