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10. September 1876
In der Gemeindeverordnetenversammlung wurde ein Beschluss über die „Feuerlöschordnung in hiesiger Gemeinde beim Ausbruch eines Feuers.“ Hier wurde die Mannschaftsstärke für die Handdruckspritze festgelegt.

29. September 1884
Die Gemeindeverordnetenversammlung wählt einen Nachtwächter und legt dessen Aufgaben fest.
... Zwischen 11 Uhr abends und 3 Uhr früh die Zeit stündlich auszurufen, Unregelmäßigkeiten zu melden, verdächtiges Gesindel besonders zu beobachten, Diebstähle zu verhindern und Lärmbelästigungen zur Anzeige zu bringen. Bei Feuergefahr Alarm zu schlagen und das Dorf zu wecken“

März/April 1911
Das Spritzenhaus wird mit einer neuen Decke versehen und die Zufahrt wird neu befestigt. Dafür werden aus der Gemeindekasse 380 Mark zur Verfügung gestellt. Der Vorschlag zur Anschaffung einer modernen Motorspritze wird aus Kostengründen einstimmig abgelehnt.

13. Juli 1912
Die Anschaffung von 250 m Druckschlauch für die Handdruckspritze wird aus Kostengründen abgelehnt.

11. Februar 1923
Die Gemeindevertretung hat die Notwendigkeit der Anschaffung einer neuen Feuerwehrspritze erkannt.
„Die Anschaffung einer Feuerspritze wurde einstimmig beschlossen, unter dem Hinweis, daß die Sozietät die entsprechende Beihilfe leistet.“
Erstmals wird erwähnt, dass Vertreter der Feuerwehr bei der Beschaffung zu Rate gezogen werden sollen.

25. April 1923
Die Finanzierung der Feuerwehrspritze wird beschlossen. Eine Beihilfe der Sozietät wird in diesem Zusammenhang nicht mehr erwähnt. „ ... Zur Beschaffung der Feuerspritze sind 145.000% der Grund- und Gebäudesteuer und 72.500 % der Gewerbe- und Betriebssteuer zu erheben.“
In diesem Zusammenhang wurde gleich noch die Vergnügungssteuer um das 20 fache erhöht.

31. Mai 1933
Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung wird der Bau von Brunnen  in Erwägung gezogen. „Die Gemeindevertretung ist nicht abgeneigt, Feuerlöschbrunnen zu bauen, möchte aber die Feuersozietät bitten Kostenanschläge zu unterbreiten.“ Dieser Vorschlag wird jedoch am 8. Juli 1933 aus finanziellen Gründen (Mittel werden für die Instandsetzung der Schule dringender benötigt) einstimmig zurück gestellt.

14. November 1936
Die Freiwillige Feuerwehr stellt einen Antrag zur Anschaffung eines Schlauchwagens mit 250 m Schlauch. Der Antrag wird bewilligt. Aus Platzgründen im Spritzenhaus wird die alte Handdruckspritze zum Verkauf angeboten.

23. Mai 1937
In der Gemeindevertreterversammlung wird die Löschwasserversorgung als unzureichend bemängelt. Der Bürgermeister erhält den Auftrag, eine Regelung zu erarbeiten.

12. März 1938
Der Bürgermeister erläutert „.. an Hand der eingegangenen Kostenanschläge die Dringlichkeit des Baus eines Feuerlöschbrunnens für die Gemeinde...“ Der Bau wird einstimmig beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen der Feuersozietät der Provinz Brandenburg.

28. November 1938
Bericht über die Kosten des bereits bebauten Brunnens. Seitens der Feuer- löschbehörde besteht die Forderung einen weiteren Brunnen noch in diesem Rechnungsjahr zu beginnen. Auf Grund der unzureichenden Mittel der Gemeinde „... müssen [wir] daher den Bau eines zweiten Feuerlöschbrunnens ablehnen.“

Sommer 1938
Aus mündlichen Überlieferungen war in diesem Jahr ein großes Feuerwehrfest in der Gemeinde Goßmar. Ca. 50 Feuerwehren aus der näheren Umgebung beteiligten sich und stellten ihre Technik in einem Umzug durch die Gemeinde vor.

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